Wichtige Fragen und Antworten auf einen Blick...
Was kostet mich der Wechsel zu einem neuen Strom / Gasanbieter?
Sie suchen sich mit unserer Hilfe und Beratung den für Sie passenden Stromanbieter aus und wir erledigen für Sie die Wechselfomalitäten. Der Wechsel und unsere Dienstleistung ist für Sie kostenfrei!
Kann ich jederzeit meinen Strom /Gasanbieter wechseln?
Ja. Sofern Sie die mit Ihrem derzeitigen Versorger vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.
Kann jeder den Strom /Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich ja, und zwar jeder, der einen eigenen Zähler für seine Wohnung oder sein Haus und damit ein direktes Vertragsverhältnis zu einem Versorger hat. Mieter einer Wohnung, deren Strom/Gaskosten vom Vermieter auf die Miete umgelegt werden, können nicht wechseln. Für Verbraucher mit Zweittarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen gibt es Sondertarife am Markt.
Muss ich den Vertrag bei meinem jetzigen Versorger selbst kündigen?
Nein, Sie bevollmächtigen mit ihrer Unterschrift auf Ihrem neuen Energievertrag den neuen Versorger zur Kündigung bei ihrem Vorversorger/Grundversorger. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfristen werden Sie übergangslos Kunde bei ihrem neuen Anbieter. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt einen Monat zum Ende des Folgemonats. Eine eigenhändige Kündigung sollte nur dann erfolgen, wenn Ihnen Ihr derzeitiger Versorger eine Preiserhöhung ankündigt. Diese muss 6 Wochen vorab zum Datum des Wirksamwerdens bei Ihnen eingehen.
Wie lange dauert die Umstellung auf meinen neuen Strom / Gasversorger?
Die Umstellung dauert in der Regel 6 - 8 Wochen. Diese Frist ist abhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vorversorgers sowie von Ihrem Netzbetreiber.
Ist meine Strom / Gasversorgung trotz Anbieterwechsel zu jedem Zeitpunkt gewährleistet?
Selbstverständlich. Ihr regionaler Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie jederzeit mit Strom/Gas zu versorgen. Dies gilt auch bei Anbieterwechseln, bei Umzug oder sogar bei Insolvenz Ihres Versorgers.
Wer ist künftig bei Stromausfällen oder Netzstörungen zuständig?
In diesen Fällen wenden Sie sich wie bisher an ihren örtlichen Netzbetreiber. Dieser ist für die Wartung und Instandhaltung des Strom /Gasnetzes zuständig. Störungen sollten schnellstmöglich behoben werden.
Ändert sich durch einen Anbieterwechsel die Qualität des Stroms /Gas ?
Nein. Sie beziehen weiterhin Ihren Strom/Gas über das Netz ihres örtlichen Netzbetreibers. Da alle Strom/ Gasanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer die gleiche Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Ihr neuer Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom / Gas ins Netz ein und zahlt an den Netzbetreiber dafür ein Netznutzungsentgelt.
Muss bei einem Anbieterwechsel der Zähler ausgetauscht werden?
Nein. Es sind keine technischen Änderungen erforderlich, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt. Sie haben durchgehend die volle Versorgungssicherheit.
Muss ich beim Wechsel des Anbieters meinen Vermieter informieren?
Nein, vorausgesetzt Sie haben als Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Strom / Gasanbieter abgeschlossen.
Darf mein regionaler Netzbetreiber die Durchleitung von Strom /Gas verweigern?
Ein Netzbetreiber darf sich nicht der Einspeisung von Strom /Gas in sein Netz durch Dritte verweigern. Jeder Haushalt kann Strom/Gas von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem regionalen Netzbetreiber die Durchleitung entsprechend geregelt.
Von wem bekomme ich in Zukunft meine Rechnung?
Diese bekommen sie von Ihrem neuen Strom/ Gasanbieter. Von ihrem alten Versorger erhalten Sie ihre Schlussrechnung, in der Ihr Verbrauch bis zum Tag des Wechsels abgerechnet wird. Bitte notieren Sie sich den Zählerstand am Tag des Wechsels und vor jeder Preiserhöhung, um so eine taggenaue Abrechnung zu ermöglichen!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Oder stellen Sie Ihre Fragen per mail an: info@roenergie.de